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Rechtlich gesehen ist Stockwerkeigentum ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Anstelle von Stockwerkeigentum wird vielfach der Ausdruck Eigentumswohnungen verwendet.